Die Patientenverfügung ist ein heikles Thema, vor dem wir uns gerne drücken.
Dennoch und gerad deshalb ist es aus juristischen Gründen unglaublich wichtig, dass man einen Vertreter für seine persönlichen Rechte bestimmt, der im Fall der eigenen Unfähigkeit eine Entscheidung zu treffen, genau das durchsetzt, was wir uns vorstellen.
Gesetzlich gesehen darf nämlich das nur der eigene Ehepartner und das auch nur für 6 Monate. Danach braucht es einen juristischen Vormund…
Wem vertraue ich diese Aufgabe an? Was möchte ich eigentlich und gegen welche Maßnahmen entscheide ich mich? In welcher Situation?
Die Entscheidungen kann nur jeder für sich selber treffen. Dazu muss man jedoch eine gewisse Menge über die medizinischen Maßnahmen, die Vorgänge im Körper und weiter Hintergründe wissen. Dieses Wissen möchte ich Ihnen neutral vermitteln. Als Grundlage benutze ich den Vordruck vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz „Vorsorge für Unfall und Krankheit im Alter“ – allerdings ist für mich Alter kein Kriterium. Unfälle passieren – leider – in jedem Alter!
Der Ablauf wird nach einer kurzen allgemeinen Einführung auf der Basis von Fragen und Antworten sein. So kann jeder entsprechen seiner Bedürfnisse sich informieren.